Bewerbungsgespräch

  • Weiß jemand, ob man in Ba-Wü die Fahrtkosten zu einem Bewerbergespräch erstattet bekommt, wenn man sich auf eine andere Stelle in der Justiz bewirbt. Wo muss den Antrag stellen?

  • Die Antwort weiß ich leider auch nicht.
    Ich würde aber mal in der Verwaltung der Behörde nachfragen, die mich zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat.

  • Ich ruf den Thread nochmals auf und ergänze die Frage:

    Gibt es Fahrkostenersatz für ein Personalgespräch beim OLG ???

    Vielleicht haben hierzu Kollegen mehr Erfahrung.

  • Mit Sicherheit!
    Die Dienstreise sollte dann eigentlich vom OLG angeordnet werden. Einfach mal dort nachfragen, die beißen sicherlich nicht.
    Ggf. musst du aber auch einen Dienstreiseantrag bei deiner Stammdienststelle stellen.

    In Baden-Württemberg muss laut Verwaltungsvorschrift die Stelle, bei der man sich bewirbt die dafür anfallenden Reisekosten anweisen.
    Bei einem Personalgespräch dürfte dies die Stammdienststelle machen müssen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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