Teil-RNF für Adhäsionsklägerin

  • Hallo zusammen,

    - im Urteil wurde der Adhäsionsklägerin 2.500€ zugesprochen.
    - in Höhe von 2.000€ wurde die Adhäsionsklägerin nun von einer Einrichtung unterstützt und hat diesen Teilbetrag an die Einrichtung abgetreten
    - diese Einreichtung beantragt nun Teil-RNF-Klausel

    ABER
    in vorliegendem Fall wurde noch keine vollstreckbare Ausfertigung für die Adhäsionsklägerin erteilt

    so:
    - erteile ich nun eine vollstreckbare Ausfertigung nur an die Einrichtung welche ich auf 2.000€ beschränke indem ich schreibe:

    Vorstehende Ausfertigung wird der EINRICHTUNG als Rechtsnachfolgerin auf Seiten der Adhäsionsklägerin XY zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von 2.000,00€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 erteilt.

    Die Rechtsnachfolge wurde hierher nachgewiesen durch...

    und bezeichne diese dann als erste vollstreckbare Teilausfertigung
    und wenn die Adhäsionsklägerin eine beantragt würde diese dann nur noch über 500 € erteilt werden und als zweite vollstreckbare Teilausfertigung bezeichnet werden????

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