Grundbuchberichtigung nach Anwachsung

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich jetzt schon stundenlang was passendes gesucht und nicht gefunden habe, bringe ich folgenden Fall in die Runde:

    Im Grundbuch ist als Eigentümerin eine GmbH & Co. KG eingetragen. Diese bestand aus einer phG- A-GmbH und der Kommand. B-GmbH. Aus dem HR ergibt sich für die GmbH & Co. KG folgender Eintrag: Die Gesellschaft ist aufgelöst.

    Mir liegt ein Berichtigungsantrag der Rechtsabteilung der B-GmbH vor.
    Vorgelegt worden sind aufgrund bisheriger Zwischenverfügung die beglaubigte Abschrift der HR-Anmeldung der Auflösung der GmbH & Co. KG. der Text dazu lautet wie folgt:
    "...melden wir (die GF der A- und B-GmbH) an:
    Die vorerwähnte ...GmbH & Co. KG ist aufgelöst und die Firma erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das vorhandene Vermögen wächst bei der Kommand. B-GmbH an.."

    Nun meine Fragen:
    Sind die Unterlagen vollständig?
    Muss ich eine UB abfordern?
    Muss ich wissen, was mit der phG A-GmbH "passiert" ist, denn nirgends steht, dass sie ausgeschieden o.ä. ist.

    Ich dachte, ich werde die UB nachordern und einen beglaubigten HR-Auszug der aufgelösten GmbH & Co. KG und dann eintragen?

    Wie sieht es mit den Kosten aus?

    Es wäre schön, wenn jemand helfen könnte!

  • Aus dem HR ergibt sich für die GmbH & Co. KG folgender Eintrag: Die Gesellschaft ist aufgelöst.



    Ein Rechtsübergang kann (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) eigentlich nur durch das Ausscheiden der A-GmbH und Anwachsung bei der verbleibenden Gesellschafterin B-GmbH erfolgt sein. Nach Ansicht des BayObLG ist der Vermerk im Handelsregister als Nachweis zu vieldeutig (vgl. DNotI-Report 2001, 9). Geführt werden kann er aber wie vorliegend durch "die notariell beglaubigten Anmeldungen aller Gesellschafter über die Auflösung der Gesellschaft und das Erlöschen der Firma" (Hügel/Kral GBO Sonderbereich Gesellschaftsrecht Rn 49). Eine UB ist wegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG nachzureichen.

  • Ich muss nochmal auf meine Anfrage zurückkommen. Vielleicht stehe ich ja auch nur ein wenig auf dem Schlauch... Die UB vom Finanzamt liegt zwischenzeitlich vor. Muss ich denn keine Berichtigungsbewilligung haben? Aus dem Registerauszug der GmbH & Co.KG geht nicht hervor, dass die A-GmbH ausgeschieden ist. Da ist lediglich draus zu ersehen, dass die Gesellschaft (GmbH & Co.KG) aufgelöst und die Firma erloschen ist. Aus der beglaubigten Kopie der HR-Anmeldung geht zusätzlich hervor, dass keine Liquidation stattfindet und das vorhandene Vermögen der GmbH & Co.KG der B-GmbH (Kommanditistin) anwächst. Ist es ggf. noch wichtig zu wissen, dass sowohl die A-GmbH (Kompl.) als auch die B-GmbH (Kommand.) ihre Firma geändert und den Sitz verlegt haben? Beide werden durch den gleichen GF vertreten. Einfach Antrag, UB und Eintragung???? Wie sieht der Text aus? "Im Wege der Anwachsung übergegangen auf die B-GmbH. Berichtigend eingetragen am ..."? Welche Kosten muss ich berechnen? Es wäre schön, wenn nochmal jemand helfen könnte!!! :gruebel:

  • Muss ich denn keine Berichtigungsbewilligung haben? Aus dem Registerauszug der GmbH & Co.KG geht nicht hervor, dass die A-GmbH ausgeschieden ist. Da ist lediglich draus zu ersehen, dass die Gesellschaft (GmbH & Co.KG) aufgelöst und die Firma erloschen ist. Aus der beglaubigten Kopie der HR-Anmeldung geht zusätzlich hervor, dass keine Liquidation stattfindet und das vorhandene Vermögen der GmbH & Co.KG der B-GmbH (Kommanditistin) anwächst.

    Eine Berichtigungsbewilligung hilft hier so wenig weiter, wie alle anderen Unterlagen auch. Eine Anwachsung fand nicht statt, da kein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.

    Wie sieht der Text aus?

    Sp. 2: B GmbH, Sitz
    Sp. 4: Aufgrund amtlichen Handelsregisterausdrucks vom 11.11.2011 (Amtsgericht Abu Dhabi, HRB 123456) eingetragen am ^==Datum==.

    Falls Du zusätzlich die Anmeldung verlangst, ist sie auch als Eintragungsgrundlage zu bezeichnen, § 9 lit. d) GBV.

    Welche Kosten muss ich berechnen?



    § 60 I KostO.

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