Hallo, eine PKH-Partei (PKH m. R.) hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie schon seit Nov. 2010 keine Unterhaltszahlungen mehr vom Vater der Kinder bezieht. Dies ergibt, dass sie keine PKH-Raten mehr zahlen muss.
Macht ihr den Wegfall dann ab Erlass des Beschlusses oder schon ab Nov 2010, sodass bei Überzahlung d. Raten eine Rückerstattung durch die Kasse zu erfolgen hat?
Danke
Ratenwegfall bei Wegfall von Unterhaltszahlungen-Zeitpunkt
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andi25 -
15. März 2011 um 08:50
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Ich habe schon "rückwirkende Beschlüsse" erlassen
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Danke, habe im Zöller zu § 120 RN 32 nachgelesen,
d.h. ich muss den Wegfall rückwirkend machen -
Natürlich nur, wenn der Wegfall auch rückwirkend nachgewiesen wurde.
Bei " so was" müssten die Kontoauszüge vom Vormonat Oktober ( noch Geldeingang ) und ab November ( Wegfall des Unterhalts ) angefordert werden.
Behaupten kann man erst mal viel ! -
Bei " so was" müssten die Kontoauszüge vom Vormonat Oktober ( noch Geldeingang ) und ab November ( Wegfall des Unterhalts ) angefordert werden.
Behaupten kann man erst mal viel ! -> Steinkauz
Eine solche rückwirkende Änderung setzt jedoch voraus, dass genau dargelegt wird, wann und wie sich die Verhältnisse geändert haben, geschieht dies nicht, ist der Antragseingang maßgeblich. -> Onkel Musielak
Das nennt man dann Glaubhaftmachung. -
Der PKH- Ratenbeschluss wird bloß formell, nicht materiell rechtskrätig.
Wenn sich trotz (rechtskräftiger) Ratenanordnung die wirtschaftlichen Verhältnisse zu Ungunsten der PKH- Partei geändert haben, kann dies auch nachträglich noch geltend gemacht werden. Die PKH- Ratenanordnung ist dann rückwirkend zu dem Zeitpunkt der Verschlechterung auf Antrag der Partei aufzuheben.
Mir passt das oft gar nicht
Gruß
rezk
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