Diese Abteilung macht mich eines Tages noch mürbe...
Es begab sich im letzten Jahr, dass meine Kollegin über eine PKH-Liquidation für ein eA-Verfahren entscheiden sollte. Für die Hauptsache war PKH auch bewilligt, für die eA nicht. Die Kollegin hat die Sache dem Richter vorgelegt, der auch viel dazu geschrieben hat: bisher sei PKH für die eA nicht bewilligt, dass da ein Antrag gestellt worden, dieser aber nicht wiederholt worden sei, vielmehr sei der RA wohl von einer stillschweigenden Bewilligung der PKH ausgegangen (man sollte hier erwähnen, dass es sich um ein Mammut-Verfahren handelt, dass seit 1997 lief). Entschieden hat der Richter über eine weitere PKH-Bewilligung aber nicht.
Die Kollegin hat daraufhin den RA gebeten, den Antrag wegen der eA-Gebühren zurück zu nehmen, da hierfür PKH nicht bewilligt gewesen sei. Als dies nicht geschah, hat sie im Februar 06 den Antrag auf PKH-Vergütung förmlich zurück gewiesen.
Im August bittet jetzt der RA seinen PKH-Antrag für das eA Verfahren aus dem Jahre...zu bescheiden. Das macht der Richter jetzt auch brav und bewilligt PKH.
Jetzt läuft der RA hier auf und bittet "nunmehr seine Gebühren festzusetzen".
Es ärgert mich maßlos, dass ich mich jetzt hier wieder mit dem Mist beschäftigen muss, nachdem sich der Anwalt Monate nicht gerührt und insbesondere auch kein RM gegen den Beschluss der Kollegin eingelegt hat (vom Richter will ich jetzt schon mal gar nicht reden , was hier in der Akte an Arbeitszeit vergeudet wurde, geht auf keine Kuhhaut). Ich nehme aber nicht an, dass es eine Möglichkeit gibt, wenigstens dem Anwalt mit seinem neuen Antrag die Suppe zu versalzen, oder? *hoff*
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