Unterhaltsrechtsreform

  • Jedenfalls ist heute mittag Notsitzung des BT-Rechtsausschusses. Im Plenum steht die Beratung jetzt doch nicht für heute nacht an, sondern erst morgen kurz vor Feierabend.

  • wir mir soeben gemeldet wurde , hat der Rechtsauschuss seine Sondersitzung abgebrochen und um vier Wochen vertagt.

    Damit kommt die Reform nicht mehr zum 1.07.07 !!!!:(

  • Ich halte diese Verfahrensweise für vernünftig, weil es mir selbst bei unterstellter Sachkenntnis der Beteiligten als völlig ausgeschlossen erscheint, die Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG auf das Reformvorhaben binnen weniger Tage vollständig zu überblicken und die ggf. erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen. Im übrigen würden solche aus der Hüfte geschossene Änderungen dazu führen, dass die Parlamentarier über etwas abstimmen, was sie überhaupt nicht kennen. Nicht das dies etwas Besonderes wäre. Aber geschmeckt hat mir eine solche Verfahrensweise noch nie.

  • Ich hab auch nix gegen das Verschieben. Mir eicht es - wie gesagt - völlig, wenn zum 01.07.07 die neuen Regelbeträge feststehen. Damit kann dann jedenfalls wie gewohnt arbeiten.
    :D

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ulf :

    Nachdem bei unserem Gesetzgeber inzwischen alles möglich ist , bin ich da nicht mehr so sicher , ob das auch mit den Regelbeträgen ( bzw. künftigem Mindestunterhalt ) so rechtzeitig klappt.

    Die Nebenfolge der Umstellung von Regelbeträgen auf Mindestunterhalt durch die Anknüpfung an das Steuerrecht ist gerade die Abschaffung der Regelbetragsverordnung !
    Ob die RBV nochmal für vielleicht wenige Wochen verlängert wird ?:gruebel:

    Aber Spekulieren hilft nichts....

  • Frage einer Unwissenden zwischendurch:
    Wenn meine ne Tochter am 01.06.2008 3 Jahre alt wird und eine mögl. Reform dahingehend, daß der Unterhaltsanspruch ehel. Kindern angeglichen wird am 01.07.2008 in Kraft tritt.... Lebt dann mein Unterhaltsanspruch wieder auf, oder kommt es darauf an, wie der Gesetzgeber solche Altfälle jeweils regelt ?

  • Aus Kreisen der Koalition wird berichtet, dass mit einer Einigung nicht mehr vor der Sommerpause zu rechnen ist.
    Mit einer Einigung rechne man erst in der zweiten Jahreshälfte.
    Strittig sei nach wie vor die Rangfolge verheirateter u. unverheirateter Elternteile beim sog. Betreuungsunterhalt.

    Die Unionsfraktion will scheinbar zunächst ein Rechtsgutachten über die Auswirkungen der jüngsten BVerfG-Entscheidung einholen.

  • Laut versch. Pressemitteilungen dieser Woche , ist die Unterhaltsrechtsreform politisch durch.
    In der Presse wird es so dargestellt , als hätte die Bundesjustizministerin gegen die Union gesiegt.
    Das war aber auch nötig , nachdem die Reform zuletzt geplatzt war.

    Ein Zugeständnis hat es offenbar an die Union gegeben:

    Danach kann eine Ehefrau länger Unterhalt beziehen, wenn dies der konkreten Rollenverteilung in der Ehe so entsprochen hat .

    Wie dies in Gesetzesform gegossen wird und wann die Reform jetzt kommt , ist allerdings noch unklar.

  • Diese Woche sind mal wieder die Politiker dran.
    Heute triffft sich die BMJ Zypries mit Vertretern des Rechtsausschusses; am Mittwoch dieser Woche tagt der Rechtsausschuss selbst.
    Es ist noch nicht ganz raus , ob die Reform nun zum 1.01.08 oder zum 1.04.08 kommt.
    Man darf also weiter gespannt sein !

  • Der Bundestag hat am 9.11.2007 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen. Die ursprünglich schon für dieses Frühjahr geplante Verabschiedung des Gesetzes war wegen der Entscheidung des BVerfG vom 28.2.2007 (Az.: 1 BvL 9/04) kurzfristig vertagt worden. In seiner nunmehr verabschiedeten Fassung trägt das Gesetz den Vorgaben des BVerfG Rechnung. Das Gesetz soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.

    http://www.bmj.bund.de/enid/99dfbea2a…tsrecht_pw.html

  • Hat jemand eine Ahnung, ob es - abgesehen von dem § 35 EGZPO - Übergangsvorschriften geben wird, die z.B. regeln, was mit noch laufenden Verfahren zu geschehen hat?

    Ulf

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  • Keine Ahnung.:nixweiss:
    Aus § 35 EGZPO lässt sich jedenfalls nichts ableiten.
    Wie an anderer Stelle ausgeführt , muss der neue § 36 EGZPO abgewartet werden.

    Eine Synopse zum neuen Unterhaltsrecht ist übrigens auch in der FamRZ vom 1.12.07 S. 1940 ff. enthalten ( ohne den § 36 ) .

  • Die Zeichen stehen gut , dass demnächst für die Umrechnung von Alttiteln in Mindestunterhalt eine Excel-Tabelle in das Forum eingestellt werden kann.
    Fraglich ist für mich nur , ob dies in "fächerübergreifende Themen" gehört , da vorrrangig Vollstreckungsorgane betroffen sind; andererseit auch "Familienleute" ein Interesse daran haben müssten.

  • Es spricht nichts dagegen, es als "fächerübergreifend" einzustufen, denke ich.

    Ggf. kann man dann in den Fachforen Fam und Vollstr. einen Hinweisthread einstellen.

    Ulf

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  • Ulf :
    Hat sich erledigt.
    Siehe neuer Thread in Familie/Vormundschaft.
    Evtl. kann bei der Rubrik "Vollstreckung" noch ein "Hinweisschild" angebracht werden.

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