Ist ein 19jähriger mit Ausbildungsvergütung netto 430,00 € und Kindergeld 184,00 € als vollständig nicht mehr zu berücksichtigen nach § 850 c IV ZPO rausrechnen oder eher teilweise?
Sein Sozialhilfesatz läge wohl bei 306,00 € zuzüglich Aufwand für die Ausbildung (wie hoch?) und Wohnkosten (pauschal festlegbar?). Er lebt im Haushalt der Mutter, aber nicht im Haushalt meines Schuldners.
Ich würde ihn gern als teil-unterhaltsberechtigt berücksichtigen wollen. Ich hab nur überhaupt keine Ahnung, wie ich dahin komme.
Meinen Antrag ans Inso-Gericht würde ich gern konkretisieren dahingehend, dass dem Schuldner ein Betrag X unpfändbar zu belassen ist, damit nicht am Ende im Beschluss drin steht: Der Junge ist zur Hälfte (wovon auch immer) zu berücksichtigen.
Mit der Berechnung bin ich aber nun etwas überfordert.