Hallo!
Ich brauche mal eure Hilfe!
Ich habe hier ein Verfahren, in dem der Kläger drei Beklagte verklagt. Die erste Instanz endet damit, dass der Kläger 13% der Kosten trägt und die Beklagten als GS 86% (Toll, oder? Der Richter konnte nicht mal bis hundert zählen!).
Dann haben der Beklagte zu 1.) und 2.) Berufung eingelegt und das Landgericht hat entschieden, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben sind. Die Gerichtskostenrechnung des Kostenbeamtin lautet also 1/2 zu 1/2. Nun beschwert sich der Klägervertreter aufgrund eines Beschlussentwurfes zur Kostenfestsetzung gemäß der Kostenrechnung, dass der Beklagte zu 3.) ja mit vielmehr haftet, weil das erstinstanzliche Urteil gegen ihn ja rechtskräftig geworden ist.
Was mache ich denn jetzt? Und dann auch noch mit dieser falschen Kostenentscheidung erster Instanz (übrigens vom 23.11.2009)?
andere Kostenentscheidung für zwei der drei Beklagten
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Schmecke7 -
26. April 2011 um 14:43
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Lege die Akte dem Richter erster Instanz unter Hinweis auf die vermurkste Quotelung und die RK bezüglich des einen Beklagten vor. Soll er sehen, wie er da rauskommt (vielleicht per "Rechenfehler")...
Ich hatte so einen Fall zur LG-Zeit mal, da hat das OLG in II. Instanz 130 % verteilt. Das wurde auch wegen offenbarer Unrichtigkeit korrigiert.
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ok, mache ich und dann?
Kommt da nachher so eine Entscheidung raus:
..sind von dem Beklagten zu 3.) xy € an den Kläger zu erstatten. In Höhe von cv € haftet der Beklagte zu 3.) mit den Beklagten zu 1.) und 2.) als Gesamtschuldner... -
Erst musst Du mal abwarten, was sich der Richter überhaupt einfallen lässt. Wenn die KGE unanfechtbar ergänzt ist, dann erst lohnt es, sich Gedanken über die Umsetzung der KGE zu machen. Soooo schwierig dürfte es nicht werden, ansonsten nach der Ergänzung einfach wieder melden.
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