Pfändung aus Eigentumsübertragungsvormerkung

  • Brauche mal ein paar Anregungen:

    Wir haben erfahren, dass die Schuldnerin ihr Grundstück veräußert hat. Im Grundbuch steht bislang nur eine Eigentumsübertragungsvormerkung für Anna und Max Mustermann, je zur Hälfte gem. Bewilligung vom 05.04.11

    Jetzt habe ich, etwas im Übermut, ein vorläufiges Zahlungsverbot an die Parteien zustellen lassen und angekündigt, das eine Pfändung des angeblichen Anspruchs

    "auf Auszahlung aus einem Übertragungsvertrag/Kaufvertrag bevor" steht.

    Bislang habe ich keine Zustellnachricht erhalten, will aber schonmal den PfÜb beantragen. Gibt es noch etwas, was ich mitpfänden kann/muss/soll? Mein Text kommt mir selbst etwas dünn vor, weiß aber keine Erweiterung.

  • jedenfalls würde ich das schon mal soweit konkretisieren, daß die Grundbuchstelle mitbezeichnet ist, also

    "die angebl. Ansprüche des Schuldners auf Zahlung des Kaufpreises für das an den Drittschuldner verkaufte Grundstück Grundbuch des AG XY, Gemarkung Z, Blatt 0815"

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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