dienstliche Beurteilung - Gesundheitszustand

  • Hallo Zusammen,

    ich hatte hier im Rahmen eines anderen Threads schonmal die Frage Gesundheitszustand angesprochen!
    Nun habe ich nach Ablauf der Hälfte meiner Probezeit eine dienstliche Beurteilung bekommen. Die Beurteilung an sich war soweit OK, dort stand lediglich: Der Gesundheitszustand erscheint Bedenkenfrei. Was ich hinsichtlich der Fehltage die ich hatte hingenommen habe.
    Nun habe ich noch ein Schreiben vom OLG bekommen. Danach soll ein Zusatz unter meine Beurteilung, einmal dass der Leistungsbewertung nicht entgegen getreten wird und zum anderen, dass mein Gesundheitszustand im Hinblick auf die Zahl der Erkrankungen nicht gefestigt erscheint.
    Ich bin mir nun aber nicht sicher, was dieser Zusatz für Folgen für mich haben kann. Ich weiß ja, dass ich nicht wenige Fehltage hatte. Aber bei dem Zusatz bekomm ich grad richtig Schiss!
    Werde morgen auch mal mit dem Personalratvorsitzenden reden, vielleicht kann der mir noch was dazu sagen.
    Aber vielleicht hat ja auch hier jemand Erfahrung darin.

  • In eine dienstliche Beurteilung gehört auch die "Eignung". Teil der Eignung ist die "Belastbarkeit", Teil der Belastbarkeit ist der "Gesundheitszustand". So ist z. B. zu Art. 44 Abs. 1 des bayer. Beamtengesetzes eine Ausführungsverordnung der bayr. Staatsregierung erlassen worden. In diesen sog. Materiellen Beurteilungsrichtlinien (= Abschnitt 3 VV-Beamtenrecht) heißt es unter 6.2.6. ("Ergänzende Bemerkungen"):

    "Soweit Veranlassung besteht, sollte hier auch angegeben werden, ob Umstände vorliegen, welche die Beurteilung erschwert haben und den Wert der Beurteilung einschränken können (z. B. längere Krankheiten, schlechter Gesundheitszustand der oder des zu Beurteilenden [...])."

  • Ich nehme an, dass Du vor Beamtung auf Lebenszeit einfach noch einmal zum Amtsarzt gehen musst. War bei mir - vor zig Jahren allerdings - auch so. Ich rate sehr, dem Amtsarzt dann ziemlich eindringlich klarzumachen, dass es keine Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis gibt. Bei fast allen Verwaltungsjobs ist mittlerweile ja auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis möglich, d.h. der Arzt könnte ansonsten eine negative Gesundheitsprognose für nicht gar so schlimm und gravierend halten. Ansonsten Kopf hoch!:daumenrau

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