Darlehen für Beamte

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch neue hier und benötige schon direkt eure Hilfe.

    Mir wurde gesagt, das es die Möglichkeit gibt vom Arbeitgeber ein (zinsloses) Darlehn zu beantragen.
    Stimmt das und wie/wo beantrag man das?

    Vielen Dank schon einmal im voraus.

  • Stimmt grundsätzlich. Ein zinsloses Darlehen kann quasi als Vorschuss auf das Gehalt gewährt werden. Es muß binnen 1 Jahr zurückbezahlt sein, und wird nur für ganz spezielle Fälle bewilligt (ich hab´s z.B. für die Kaution, nicht aber für den Möbelkauf bekommen, als ich kurzfristig umziehen mußte.Dei genauen Voraussetzungen kann Dir die Bezügestelle erklären.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Nachdem die Beihilfestelle sich geweigert hat, bestimmte Arztrechnungen zu bezahlen und das auf die Perso geschoben hat (Arbeitsunfall) und die den Ball wieder zurück geworfen haben (kein Arbeitsunfall) und ich meinen Dispo schon für diverse daraus resultierenden Arztrechnungen verbraten hatte, hab ich für weitere Rechnungen kein Darlehen erhalten. Wie man sich dann fühlt, wenn man zum Arzt geht und noch mit einigen Tausendern im Rückstand ist, kann sich wohl jeder vorstellen.

  • Für Sachsen fällt mir spontan nur die hier geltende VwV Vorschüsse ein - dort sind die Fälle und Voraussetzungen genannt, in denen unverzinsliche Vorschüsse bewilligt werden können. Vielleicht gibt es bei euch eine ähnliche Verwaltungsvorschrift?

  • Es gab in Bayern die Möglichkeit, Antrag auf Bewilligung eines Vorschussses nach den Bayerischen Vorschussrichtlinien (BayVR) zu stellen, Antragsformular (JV 25) gab es in der Verwaltung, zu richten war der Antrag an das OLG (bei mir damals für "das Erstellen einer angemessenen Wohnung im Einzugsgebiet meines Dienstortes sowie zur Erstausstattung meines Kindes" i.H.v. 7.000,- DM unter Vorlage entsprechender Belege/Rechnungen). Es gab die Möglichkeit, mehrere Vorschüsse aus verschiedenen Anlässen nebeneinander zu beantragen und diverse Höchstsätze. Wie heute die Regelung genau ist, weiß ich nicht.

    Deine Verwaltung müsste dazu eigentlich auch ein Merkblatt haben - ggf. würde ich beim OLG nachfragen.

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


    Einmal editiert, zuletzt von Alias (6. Juni 2011 um 10:53) aus folgendem Grund: Rechtschreibung!

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