nachträgliche Berichtigung Todeserklärung von 1980

  • Morjen zusammen, ich hoffe es ist bereits jemand wach genug für mein Problem:

    Das Standesamt hat festgestellt, dass in einer ihm übersandten Todeserklärung aus dem Jahre 1980 ! das Geburtsdatum des Verschollenen nicht korrekt angegeben worden ist.

    Aus der Akte geht hervor, dass der Originalbeschluss in den Akten das korrekte Geburtsdatum aufweist, jedoch sämtliche Ausfertigungen die an die Gerichtstafel den Antragsteller etc. übersandt wurden das falsche Datum aufwiesen. Der Beschluss ist natürlich rechtskräftig geworden und mit Rechtskraftvermerk an alle Stellen versandt.

    Nun soll ich das Geburtsdatum berichtigen und den Beschluss dem Standesamt erneut zukommen lassen.

    Frage: Kann ich einfach eine korrekte Ausfertigung des richtigen originalbeschlusses von 1980 erstellen lassen und diese dem Standesamt übersenden oder muss ich alles aufrödeln und zurückfordern, soweit überhaupt noch möglich?
    Letztlich sind ja fehlerhafte Beschlussausfertigungen zugestellt bzw. bekannt gemacht worden!

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  • [FONT=&quot]Ganz so einfach wird´s nicht sein. Das Aufgebot ist eine Aufforderung an Alle, die etwas vom Verschollenen wissen sich zu melden. Wenn in der Veröffentlich aber das falsche Geburtsdatum steht, wird der Zweck des Aufgebots vereitelt. Es würde sich nicht ein Mal der Verschollene selbst sich angesprochen fühlen. Für den Beschluss gilt dasselbe hinsichtlich eventueller Rechtsmittel. Dass die Urschrift richtig ist, hilft nicht wirklich. Falls es eine Kriegsverschollenheit ist, braucht man nur daran denken, was in der Verschollenheitsliste veröffentlich wurde, wovon also die Wirkung nach außen ausgeht, dann kommt man nicht umhin neu zu veröffentlichen.[/FONT]

  • Vielen Dank für die Hinweise rusu, das Aufgebot war zum Glück noch korrekt.

    Ich bin inzwischen auch zum dem Schluss gekommen, dass ich den Todeserklärungsbeschluss erneut zustellen und veröffentlichen muss und habe Entsprechendes veranlasst.

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