Hallo liebe Grundbuchgemeinde,
im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A + B.
Vor dem Notar erscheint der Betreuer der A zugleich in Vollmacht für B.
B hat ihn von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die EG will sich hinsichtlich des hiesigen Grundstücks auseinandersetzen, im übrigen bleibt die EG bestehen. Wörtlich: "Die Erbengemeinschaft überträgt den vorbezeichneten Grundbesitz an A zu Alleineigentum. Diese nimmt die Übertragung an."
Beantragt ist nun die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruches. Ich frage mich nun, ob die Vormerkung nur an dem Anteil der B oder an dem gesamten Grundstück lastet.
Hieran schließt sich die Frage an , ob mir bereits jetzt die rechtskräftige Genehmigung des Betreuungsgerichts vorliegen muss. Dies wäre doch dann der Fall, wenn die Erbengemeinschaft und nicht nur B verfügt.
Und: müsste der Betreuer nicht von beiden Seiten eine 181er-Befreiung haben?
Sorry, ich hoffe der SV ist verständlich dargestellt. Für eure Hinweise bin ich dankbar.