Hallo zusammen,
ich hab hier einen Antrag auf Aufteilung in WEG vorliegen.
Es sollen u.a. zwei Wohnungen entstehen, die sich über 2 Etagen (Keller- und Erdgeschoss) erstrecken. Auch sollen im Keller diverse Abstellräume für alle Eigentümer der Wohnungen entstehen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Nach der üblichen Bescheinigung der Abgeschlossenheit ist dort folgender Hinweis zu finden:
"Die Wohnräume im Kellergeschoss sind bauordnungsrechtlich nicht genehmigt."
Was soll mir das sagen? Kann für die beiden Wohungen, die sich (auch) im Keller befinden, nun kein Wohnungseigentum gebildet werden? Normalerweise interessiert mich doch nur, dass die Wohnungen in sich abegschlossen sind oder?
Stöber sagt zu dieser Problematik leider nichts.
Vielleicht könnt Ihr mir auf Sprünge helfen?:)
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