Folgendes Problem:
Anmeldung zur Neugründung einer GmbH. Anmeldetext und
Text Versicherung Geschäftsführer wie seit Jahren immer der Gleiche:
.... wird versichert, dass die Stammeinlage voll eingezahlt ist und sich endgültig in meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet, das bare Anfangskapital der Gesellschaft nicht durch Schulden vorbelastet ist, ausgenommen der von der Gesellschaft zu tragende Gründungsaufwand .......
Text ist je nach Menge der Gesellschafter und Höhe des Stammkapitals anders doch das ist hier jetzt unrelevant.
Rechtspfleger beanstandet jetzt:
"Der Geschäftsführer hat auch zu versichern, dass die Stammeinlage nicht zurückgezahlt worden ist."
Wo bitte ist denn das her ?
Habe jetzt nochmals § 8 Abs. 2 GmbHG gelesen, auch Kommentierungen hierzu und kann hierzu nichts finden.
Lieg ich falsch oder ist die Beanstandung tatsächtlich überzogen ?
lg
Thomas