unbestrittene Forderung?!

  • Hallo zusammen,

    mir liegt hier folgender Fall vor:
    -VU wurde erlassen
    -Antrag auf Bestätigung des VU´s als europ. Vollstreckungstitel
    - Einspruch gg. VU
    - Antrag auf Bestätigung des VU´s als europ. Vollstreckungstitel wird zurückgestellt, da Forderung nunmehr nicht mehr unbestritten ist
    - Einspruch gg. VU wird zurückgenommen

    gilt die Forderung nunmehr (immer)noch als unbestritten im Sinne von Artikel 3? Oder muss ich die Betsätigung ablehnen, da die Forderung bestritten ist?

    1.000 Dank

  • Im Rpfleger 2005, 389 ff. steht hierzu was.. und auch im Zöller, 28. Aufl., Anhang II EG-VO Europäischer VT, Rn. 11
    Vielleicht hilft dir das weiter..

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