Hallo liebe Experten,
ich habe zwei Grundbücher die mit einer Gesamtbriefgrundschuld belastet sind. In beiden Grundbüchern sind die gleichen Eigentümer (zu je 1/2 Anteil) eingetragen.
Meine persönliche Forderung wurde nunmehr beglichen. Die Eigentümer können sich leider nicht darauf einigen, wem die Löschungsbewilligung und der Grundschuldbrief zugehen soll.
Da bezüglich beider Grundbücher auch noch die Teilungsversteigerung anhängig ist, würde ich mein Recht gerne "loswerden".
Als Gläubigerin stellt sich für mich nun die Frage, ob mir eine notarielle Verzichtserklärung weiterhilft. Kann ich den Verzicht auf die Gesamtgrundschuld erklären und zusammen mit dem Grundschuldbrief und einem notariellen Eintragungsantrag einfach ans Grundbuchamt schicken? (§1168 Abs. 2, §1175 BGB und Kommentar zur Grundbuchordnung (Hügel §27 Randnummer6). Verstehe ich die § richtig, dass die Eintragung des Verzichts keiner Eigentümerzustimmung bedarf und dass das Gesamtrecht dann durch die Eintragung des Verzichts zum Eigentümergesamtrecht wird.
Meine Rechte belaufen sich auf 140 TDM und 25 TDM. Kann mir vielleicht noch jemand sagen, was die Eintragung beim Grundbuchamt kosten wird?
Ich wäre für jede Hilfe bei dieser Sache dankbar.
Schon jetzt vielen Dank
Tanja