Hab ein Urteil erster Instanz in einem WEG Verfahren. Klagepartei verliert und leistet Sicherheit zur Abwendung der ZwV aus KFB.
Es folgt Berufung und dort wird das Urteil erster Instanz aufgehoben. Kläger beantragt Rückzahlung der Sicherheitsleistung und legt einfache Ausfertigung des Urteils der 2. Instanz vor. Weder Revision noch Nichtzulassungsbeschwerde sind statthaft, was auch am Ende des Urteils des Berufungsgerichts steht.
Muss ich jetzt dennoch ein Rechtskraftzeugnis verlangen, oder mache ich mich mit der Forderung eher lächerlich, weil ja offensichtlich ist, dass kein Rechtmittel mehr statthaft ist?