Hallihallo!
Also hab hier einen Gläubigervertreter der bei zwei Drittschuldnern pfänden will und die Zusammenrechnung nach § 850e ZPO beantragt.
Der Schuldner erhält von dem Drittschuldner zu 1. eine Pension und bezüglich des Drittschuldners zu 2. besitzt er lediglich eine Rentenanwartschaft auf Regelaltersrente, welche erst am 01.06.2024 zur monatlichen Auszahlung kommt.
Ich tue mir da ein bissl schwer, ich kann doch nicht jetzt die Zusammenrechnung anordnen, wenn die Rente erst in 13 Jahren gezahlt wird.
Überseh ich da was, oder seht ihr das wie ich, dass eine Zusammenrechnung hier nicht in Betracht kommt?