Hallo,
meine erste Akte mit Fahrerlaubnisentzug
Wie würdet ihr die Sperrfrist in diesem Fall berechnen?
meine erste Akte mit Fahrerlaubnisentzug
Wie würdet ihr die Sperrfrist in diesem Fall berechnen?
Beschlagnahme des Führerscheins durch Polizei am 05.02.2011 und Führerschein in Akte.
Urteil AG vom 03.05.2011 mit Sperrfrist von 7 Monaten.
Danach wurde Berufung eingelegt. Beim LG erging jedoch kein Urteil, da am 29.09.2011 die Berufung zurück genommen wurde.
Rechtskraft Urteil: 29.09.2011.
Urteil AG vom 03.05.2011 mit Sperrfrist von 7 Monaten.
Danach wurde Berufung eingelegt. Beim LG erging jedoch kein Urteil, da am 29.09.2011 die Berufung zurück genommen wurde.
Rechtskraft Urteil: 29.09.2011.
Ich würde sagen:
Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft, § 69 Abs. 3 , d.h. 29.09.2011
Sperrfrist beginnt mit Verkündung letzter Tatsacheninstanz -> hier AG, da beim LG kein Urteil ergangen ist.
D.h. Beginn: 03.05.2011, 00.00 Uhr
+ 7 Monate
Ende Sperrfrist: 02.12.2011, 24.00 Uhr.
Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft, § 69 Abs. 3 , d.h. 29.09.2011
Sperrfrist beginnt mit Verkündung letzter Tatsacheninstanz -> hier AG, da beim LG kein Urteil ergangen ist.
D.h. Beginn: 03.05.2011, 00.00 Uhr
+ 7 Monate
Ende Sperrfrist: 02.12.2011, 24.00 Uhr.
Die Zeit zwischen Beschlagnahme und Verkündung des Urteils brauche ich nicht anrechnen, da der Richter dies bereits bei der Urteilsverkündung berücksichtigt hat gem. § 69 a IV StGB (habe ich dies richtig verstanden?)
Was meint ihr?
Obwohl die Sperrfrist bald abläuft, muss ich dennoch den Führerschein zerschneiden?
Obwohl die Sperrfrist bald abläuft, muss ich dennoch den Führerschein zerschneiden?
Vielen Dank und ein schönes WE.