Bei genauem Lesen der Kommentierung zu § 441 FamFG bin ich mir nicht mehr sicher, wann die Rechtskraft eines Ausschließungsbeschlusses eintritt.
Einen Monat nach öffentlicher Zustellung (Aushang im Gericht) oder einen Monat nach der letzten Veröffentlichung (z.B. wenn die Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder der Tageszeitung später erfolgt ist)
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