Ausstandsverzeichnis BayLB

  • Hallo,

    ich habe als Vollstreckungstitel eine vollstreckbare Ausfertigung eines Ausstandsverzeichnisses mit folgendem Inhalt:
    1. gegen ........(Schuldner)
    ist gesamtverbindlich verpflichtet, an die Bay. Landesbodenkreditanstalt ... zu zahlen:

    für das Dalehen zu ... EUR
    Darlehensleistung vom ... EUR....
    Kosten ... EUR
    Verzugszinsen ... EUR
    Kosten für Ausstandsverzeichnis ... EUR

    2. Dieses Ausstandsverzeichnis wird hiermit für vollstreckbar erklärt.

    München ... Unterschrift...

    Gem. Art. 27 BayLBG ist die Bank befugt, für die Vollstreckung ein solches Ausstandsverzeichnis auszufertigen.

    In Art. 27 BayLBG heißt es u. a.: "...Ausstandsverzeichnis, in dem die Person des Schuldners, das haftende Grundstück sowie der Grund und der Betrag der Schuld ... "

    Nun meine Fragen:
    Was hat das mit dem "haftenden Grundstück" zu bedeuten - kann nur dinglich/ins Grundbuch vollstreckt werden, oder auch persönlich, also in anderen Vermögenswerte (hier Kontopfändung)?

    Muss dieses Ausstandsverzeichnis aufgrund § 801 und § 750 ZPO zugestellt werden?

  • Das AG Hannover hat in seiner Entscheidung vom 09.09.2010 (701 M 15918/10) (ist in Kuris zu finden) entschieden, dass das Ausstandsverzeichnis kein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist, da es den Vorschriften der ZPO nicht gerecht wird. Es muss daher der Leistungsbescheid in ungekürzter Fassung mit Klausel und Zustellungsnachweis eingereicht werden.
    Ich habe mich dieser Meinung auch angeschlossen. Die AOK n Bayern hat sich zwar mächtig gewehrt, aber letztendlich doch einen entsprechenden Titel eingereicht.

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