Hallo,
ich habe als Vollstreckungstitel eine vollstreckbare Ausfertigung eines Ausstandsverzeichnisses mit folgendem Inhalt:
1. gegen ........(Schuldner)
ist gesamtverbindlich verpflichtet, an die Bay. Landesbodenkreditanstalt ... zu zahlen:
für das Dalehen zu ... EUR
Darlehensleistung vom ... EUR....
Kosten ... EUR
Verzugszinsen ... EUR
Kosten für Ausstandsverzeichnis ... EUR
2. Dieses Ausstandsverzeichnis wird hiermit für vollstreckbar erklärt.
München ... Unterschrift...
Gem. Art. 27 BayLBG ist die Bank befugt, für die Vollstreckung ein solches Ausstandsverzeichnis auszufertigen.
In Art. 27 BayLBG heißt es u. a.: "...Ausstandsverzeichnis, in dem die Person des Schuldners, das haftende Grundstück sowie der Grund und der Betrag der Schuld ... "
Nun meine Fragen:
Was hat das mit dem "haftenden Grundstück" zu bedeuten - kann nur dinglich/ins Grundbuch vollstreckt werden, oder auch persönlich, also in anderen Vermögenswerte (hier Kontopfändung)?
Muss dieses Ausstandsverzeichnis aufgrund § 801 und § 750 ZPO zugestellt werden?