Guten Morgen!
Ich bräuchte Hilfe in einer StrEG-Sache: Bei einer Ärztin (Allgemeinmedizinerin) wurde die Praxis durchsucht. verfahren wurde eingestellt, Entschädigungsanspruch für den durch die Durchsuchung entstandenen Schaden rechtskräftig festgestellt. Die Frau möchte nun Entschädigung für die Zeit haben, in der sie wegen der Durchsuchung ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Die beantragten Zeiten hat sie nach einem Hinweis von mir, dass die wohl nicht ganz richtig sein können, auf eine Stune gekürzt. Sie gibt an, einen Stundenlohen von 130 € zu haben. Und genau da liegt jetzt mein Problem: Wie kann ich prüfen, ob die Höhe des Stundenlohns so korrekt ist? Oder soll ich das einfach glauben??
Viele Grüße