StrEG-Frage

  • Guten Morgen!

    Ich bräuchte Hilfe in einer StrEG-Sache: Bei einer Ärztin (Allgemeinmedizinerin) wurde die Praxis durchsucht. verfahren wurde eingestellt, Entschädigungsanspruch für den durch die Durchsuchung entstandenen Schaden rechtskräftig festgestellt. Die Frau möchte nun Entschädigung für die Zeit haben, in der sie wegen der Durchsuchung ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Die beantragten Zeiten hat sie nach einem Hinweis von mir, dass die wohl nicht ganz richtig sein können, auf eine Stune gekürzt. Sie gibt an, einen Stundenlohen von 130 € zu haben. Und genau da liegt jetzt mein Problem: Wie kann ich prüfen, ob die Höhe des Stundenlohns so korrekt ist? Oder soll ich das einfach glauben??

    Viele Grüße

  • Bis du dir sicher, dass du in diesem Verfahren überhaupt zuständig bist? Bei uns in Hamburg, wird diese Entschädigung nach StrEG von der Justizbehörde festgesetzt.

  • Also hier (Niedersachsen) läuft das so, dass der Rpfl der StA den Antrag nebst Bericht (Entscheidungsvorschlag) an die GenStA zur Entscheidung übersendet.
    Ich muss also der GenStA vorschlagen, was erstattet werden soll.

  • Das ist nicht der erste StrEG-Antrag, diese Dinger an sich sind auch nicht das Problem. Ja, ich hab ältere Entscheidungen, aber in denen wird leider nicht der Stunednsatz eines Allgemeinmediziners thematisiert, deswegen frag ich ja.

    Dachte nur, dass sich damit vielleicht jemand auskennt.

  • Ich denke, dass man da unterscheiden muss zwischen einem Kassenarzt und einem, der nur Privatpatienten behandelt. Ersterer hat sicher keinen Verdienst von 130 Euro die Stunde. Frag doch mal bei der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung o.ä. nach.

  • Stimmt, das ist ne gute Idee, danke!
    Hab die gute Frau jetzt auch angeschrieben, dass sie den Stundenlohn mal nachweisen soll, notfalls durch Steuerbescheide oder so. Mal abwarten.

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