§ 92 KostO - Wertermittlung - teilweise vermietetes Hausgrundstück

  • Sachverhalt:Der Betreute ist Eigentümer eines Grundstücks, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Wert: ca. 200.000 EUR). Daneben existiert noch Kapitalvermögen in Höhe von ca. 150.000 EUR. Eine Wohnung dieses Zweifamilienhauses wird von ihm selbst zusammen mit seiner Ehefrau genutzt. Die zweite Wohnung ist vermietet.Wie ist das - teilweise selbstgenutzte - Hausgrundstück kostenrechtlich zu bewerten?a.) Fließt der gesamte Wert des Hausgrundstücks (200.000 EUR) in den Wert für die Kostenberechnung ein, da nicht (ausschließlich) selbstgenutzt?b.) Wird der Wert des Hausgrundstücks bei der Kostenberechnung gar nicht berücksichtigt da (zumindest teilweise) selbst genutzt?c.) Wird der Wert des Zweifamilienhauses nur anteilig berücksichtigt?(z.B. aufgeteilt nach vermieteten und nach selbstgenutzten Quadratmetern) Die zu § 90 SGB XII ergangene Rechtsprechung hilft hier nur bedingt weiter, da es hier ja nur um die Gerichtskostenberechnung geht, nicht aber darum, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht oder das Hausgrundstück gegebenenfalls zuerst zu verwerten ist.

  • Zitat

    Wird der Wert des Zweifamilienhauses nur anteilig berücksichtigt?(z.B. aufgeteilt nach vermieteten und nach selbstgenutzten Quadratmetern)


    --> so.

    Die durch den Betroffenen nebst Ehefrau genutzte Wohnung ist Schonvermögen (soweit angemessene Wohnung gem. SGB).
    Die vermietete Wohnung ist kein Schonvermögen und muss daher für die Kostenberechnung herangezogen werden.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • @ GänseblümchenVielen Dank für den Hinweis. Der Thread ist mir bei der Suche wohl durch die Lappen gegangen. Hat jemand evtl. Rechtsprechung zu diesem Thema. Ich sehe es genauso, wie ihr, werde mir aber wohl ein Rechtsmittel einfangen und würde meine Sicht gerne etwas untermauern. Danke

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