Eine kurze Frage..
Ein Kripobeamter war hier und wollte Geld von einer Durchsuchung hinterlegen.
Es gab ein Durchsuchungssbeschluss des AG Essen
und ein Durchsuchungsprotokoll der Polizei.
Aber kein Beschluss des AG , dass das Geld hinterlegt werden soll.
Ich kenne sonst immer den dinglichen Arrest in das Vermögen.
Die Staatsanwältin hat der Polizei gesagt, dass wenn der Betreoffene sein Einverständnis erteilt zu hinterlegen, sie keinen Beschluss mehr machen bräuchte...Es würde die schriftliche Einverständniserklärung genügen
???
Habe bislnag keinen Antrag aufgenommen, was denkt Ihr?