Nachfestsetzung einer erhöhten Verfahrensgebühr

  • Hallo,

    RA X reicht vor einem Jahr eine KFA ein. In diesem hat er eine 1,3 Verfahrensgeb. geltend gemacht. Diese war auch erstattungsfähig und wurde festgesetzt.

    Nun reicht er einen Nachfestsetzungsantrag ein, indemer die Erhöhung der 1,3 fachen Gebühr wegen mehreren Auftraggebern beantragt.

    Ist eine solche Nachfestsetzung möglich, oder wäre es nur möglich, wenn er noch nie eine Verfahrensgebühr in ansatz gebracht hätte?

  • Über die Gebührendifferenz ist bislang mangels Antrag überhaupt nicht entschieden worden, so dass eine Nachfestsetzung möglich ist.

  • Die Nachfestsetzung halte ich für unproblematisch. Was sind denn Deine konkreten Bedenken gegen die Nachfestsetzung der erhöhten Gebühr. Es wurde doch bisher lediglich rechtskräftig über die nicht erhöhte entschieden.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Ich würde das auch festsetzen.

    Der jetzt angemeldete Betrag tauchte ja vorher gar nicht auf, so dass die Nachfestsetzung unproblematisch ist.

  • Danke.

    Genau darüber bin ich irgendwie gestolpert, ob nun über die erhöhte oder nicht erhöhte Gebühr noch nicht entschieden worden sein darf.
    Jetzt ist es mir aber auch wieder klar, war kurzfristig der Meinung, dass es ein Problem sein könnte, dass die Gebühr an sich (noch nicht als erhöhte) schon beantragt wurde.

    Aber Verwirrung ist beseitigt.

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