Hallo,
RA X reicht vor einem Jahr eine KFA ein. In diesem hat er eine 1,3 Verfahrensgeb. geltend gemacht. Diese war auch erstattungsfähig und wurde festgesetzt.
Nun reicht er einen Nachfestsetzungsantrag ein, indemer die Erhöhung der 1,3 fachen Gebühr wegen mehreren Auftraggebern beantragt.
Ist eine solche Nachfestsetzung möglich, oder wäre es nur möglich, wenn er noch nie eine Verfahrensgebühr in ansatz gebracht hätte?