und ev. mit dem zuständigen Richter reden, ob denn dieser RA weiterhin als Betreuer bestellt werden muss. Wenn er für jede Kleinigkeit einen RA beauftragen muss, brauche ich keinen Betreuer, zumindest keinen der RA ist. Mancherorts achten die Richter auch auf Probleme im weiteren Verfahren mit den Rpfls.
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