Hallo,
ich habe hier in einer Nachlasssache ein minderjähriges Kind, das Erbe wird und seinen Wohnsitz im Ausland hat. Wer ist für die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zuständig? Ich bin bei meinen Nachlforschungen schon mal auf Berlin -Schnöneberg gestoßen, bin mir aber nicht sicher.
Weiß jemand gleich Rat??
Danke und viele Grüße.
ich habe hier in einer Nachlasssache ein minderjähriges Kind, das Erbe wird und seinen Wohnsitz im Ausland hat. Wer ist für die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zuständig? Ich bin bei meinen Nachlforschungen schon mal auf Berlin -Schnöneberg gestoßen, bin mir aber nicht sicher.
Weiß jemand gleich Rat??
Danke und viele Grüße.