Hallo im Forum,
was machen die deutschen Amtsgerichte an der Jugendstrafanstalt (besonderer Vollstreckungsleiter) mit den Sachakten nach Prüfung der Strafzeitberechnung soweit es sich nicht um die Vollstreckung eigener Entscheidungen handelt?
Zumeist handelt es sich um kleine Gerichte in der "Pampa", die auch nicht über Lagerkapazität verfügen.
Sachakten während Jugendstrafvollstreckung
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juni17 -
21. März 2012 um 13:59
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Die Hauptakten werden normalerweise an das Ursprungsgericht zurück gesandt, wenn sie nicht mehr zur Vollstreckung benötigt werden.
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Das habe ich bisher auch so gemacht. Leider kann ich dafür keine gesetzliche Grundlage vortragen.....
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Bei uns auch: Zurück an s Gericht das das Urteil gefällt hat.
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