Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels vor. Der A hat sich im Jahre 2000 in notarieller Urkunde der persönlichen Zwangsvollstreckung gegenüber der Gläubigerin X in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Im Jahre 2006 wurde über das Vermögen des A das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Titel wurde im Jahre 2009 wegen der persönlichen Ansprüche auf den Insolvenzverwalter B als Insolvenzverwalter über das Vermögen des A umgeschrieben. Die Gläubigerin trägt nun vor, daß das Insolvenzverfahren aufgehoben sei. Der Titel solle wieder auf den A selbst als Schuldner umgeschrieben werden.
Ist dies möglich? Es dürfte sich doch um eine Insolvenzforderung handeln, die nicht mehr vollstreckt werden kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe.