Hallo Ihr Lieben,
wir haben hier seit einiger Zeit Diskussionen oder kommen so richtig auf keine Lösung.
Ich bin mir sicher, Ihr könnt helfen...
Wenn ein Erbe vom Gläubigervertreter aufgefordert wird, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und die Frist verstreichen lässt, können wir dann direkt den Titel umschreiben lassen oder benötigen wir noch einen Erbschein?
Mir ist so, als hätte ich irgendwo gelesen, dass wir sofort - nach verstrichener Frist - eine Umschreibung beantragen können, aber ich finde es nicht mehr...
Vielen Dank und Gruß aus NRW
Internette