Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Ein Vollstreckungsbescheid mit Forderung XXX. Zur Sicherung wurden zwei Sicherungshypotheken in zwei Grundstücke eingetragen. Meine Frage, kann man die Zwangsversteigerung in beiden Grundstücken anordnen? Braucht man dafür zwei Anträge oder reicht einer.
Danke