Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

  • Hallo,
    wir haben folgendes Problem:
    Ein Vollstreckungsbescheid mit Forderung XXX. Zur Sicherung wurden zwei Sicherungshypotheken in zwei Grundstücke eingetragen. Meine Frage, kann man die Zwangsversteigerung in beiden Grundstücken anordnen? Braucht man dafür zwei Anträge oder reicht einer.

    Danke:gruebel:

  • Aus jeder Sicherungshypothek kann die Zwangsversteigerung beantragt werden.
    Für jedes der Grundstücke mit der Sicherungshypothek ist ein Antrag zu stellen. Wenn die beiden Grundstücke in einem Grundbuch gebucht sind, würde ich die Anträge in einem Schreiben stellen, da die Verfahren wahrscheinlich verbunden werden - sonst kann das Gericht den Antrag auch für die 2. Akte kopieren.

  • Sieh es einfach mal so:

    Jedes Grundstück/Objekt hat sein eigenes Grundbuch.
    In beiden GBs wurde SH eingetragen.
    Somit kann die ZV aus jeder einzelnen SH beantragt werden

  • vielen dank für die Hilfe,

    aber wie formuliert man das?

    Antrag
    (1) Anordnung Zwangsversteigerung in Grundstück Nr.1 wegen Zwangssicherungshypothek in Höhe von XXX,XX nebst Zinsen iHv 5%-pkt seit... wegen der nachfolgenden Beträge.
    (2) Anordnung Zwangsversteigerung in Grundstück Nr.2 wegen Zwangssicherungshypothek in Höhe von XXX,XX nebst Zinsen iHv 5%-pkt seit... wegen der nachfolgenden Beträge.

    Forderungsaufstellung:
    - Hauptforderung
    - usw.


    Reicht das???:confused:

  • klugscheißer - modus an:
    verbinden kann man aber nur, wenn die Anordnung der Versteigerung auch wegen des persönlichen Anspruchs beantragt wird

    also:

    beantrage ich die Anordnung der ....

    a) wegen eines persönlichen Anspruch auf ..... Hauptforderung nebst ... hinsichtlich beider Grundstück

    b) ....€ Kapital der Zwangssicherungshyp III/1 nebst .... Zinsen hinsichtlich des Grundstück Nr. 1 BV

    b) ....€ Kapital der Zwangssicherungshyp III/2 nebst .... Zinsen hinsichtlich des Grundstück Nr. 2 BV

    klugscheißer - modus aus

  • Vielen Dank,

    d.h. also:

    (1) Anordnung Versteigerung Grundstück 1 und Grundstück 2 wegen Anspruch aus Urteil i.H.v. 10.000,-

    (2) Bzgl. Grundstück 1 Versteigerung in Höhe von 6.000,- (=Wert Zwangssicheurngshyp.1)

    (3) Bzgl. Grundstück 2 Versteigerung i.H.v. 4.000,- (=Wert Zwangssicheurngshypothek 2)

    aber wie komm ich an die bisdahin aufgelaufenen Zinsen (sind ja wertmäßig nicht in der Zwangssicherungshypothek enthalten). Reich' ich da ne separate Forderungsaufstellung mit ein? Und wenn was vom Versteigerungserlös übrig bleibt krieg ich's. Muss dann wohl so sein..

  • Das alte Problem mit der Unterscheidung zwischen dinglichem und persönlichem Anspruch:

    Es besteht ein persönlicher Anspruch aus dem Urteil pp mit Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen. Wegen dieser Forderung kann nach § 866 ZPO die Zwangsversteigerung beider Grundstücke beantragt werden. Diese Forderung hat aber nur den Rang des § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, d.h. alle was im Grundbuch schon drinsteht, geht vor und müsste in der Versteigerung bestehenbleiben (also auch die Zwasis). Macht vermutlich keinen Sinn.

    Daneben besteht für jedes Grundstück ein dinglicher Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe und aus dem Rang der jeweiligen Zwangshypothek, § 867 Abs. 2 ZPO.

    Man sollte daher einen Antrag stellen
    die Zwangsversteigerung der Grundstücke 1 und 2 wegen der persönlichen Forderung gemäß Forderungsaufstellung in Höhe von xxx € insgesamt und
    wegen der dinglichen Ansprüche aus der Sicherungshypothek III/x in Höhe von 6.000 € in Grundstück 1 und aus der Sicherungshypothek III/y in Höhe von 4.000 € in Grundstück 2
    anzuordnen.

    Das Gericht entscheidet, ob die Verfahren verbunden oder getrennt geführt werden, also würde ich den Antrag zweifach einreichen. Wenn der Antrag nicht auch wegen der persönlichen Forderung in beide Grundstücke zusammen gestellt wird kann das Gericht aber nicht verbinden, § 18 ZVG.

  • Puh vielen Dank!!!:D

    aber sind das drei Anträge

    (1) ZV wegen pers. Forderung
    (2) ZV wegen Zwangssihyp. 1
    (3) ZV wegen Zwangssihyp. 2

    oder kann ich das alles in einen Antrag packen

    (1) ZV wegen pers. Ford. und wegen Zwangssihyp. 1 und wegen Zwangssihyp. 2

    Aber vielen Dank nochmals:daumenrau

  • Hallo

    das würde dann wie folgt aussehen:

    Ich beantrage die Zwangsversteigerung des Grundstücks Flur-Nr.___, Gemarkung___, Blatt___, und des Grundstücks Flur-Nr.___, Gemarkung___, wegen der persönlichen Forderung in Höhe von XXXX € insgesamt und wegen der dinglichen Ansprüche aus der in Abt. ___ eingetragenen Zwangssicherungshypothek in Höhe von XXX € in das Grundstück Flur-Nr.___, Gemarkung___, Blatt___, und aus der in Abt. ___ eingetragenen Zwangssicherungshypothek in Höhe von XXX € in das Grundstück Flur-Nr.___, Gemarkung___, Blatt___, anzuordnen.

    Wird der Antrag dann nicht mega unübersichtlich??? Den haut mir das Gericht doch um die Ohren!!
    :(

  • Wenn das Gericht den Antrag nicht versteht, wer denn sonst ?

    Im Ernst: Man kann den Text mit Absätzen und Gliederung an den richtigen Stellen durchaus lesbar gestalten.
    -und alles was drin stehen muss, ist drin.

  • Wird der Antrag dann nicht mega unübersichtlich??? Den haut mir das Gericht doch um die Ohren!!
    :(

    Keine Angst - fordere die Justiz heraus - manche Gerichte können das, weil die machen gar nix anderes ... ;)

    Aber im Ernst: Mir sind unübersichtliche Anträge, die letzlich alles Wesentliche enthalten, lieber, als Anträge, die nur aus einer Zeile bestehen, und bei denen man raten muss, was alles beantragt werden soll.

    Im Übrigen würde mich interessieren, ob und in welcher Höhe Vorrechte existieren.
    Ggfs. wird der Antrag nicht mega unübersichtlich sondern mega sinnlos ...

    Ein Flugzeug zu erfinden ist nichts - es zu bauen ein Anfang - Fliegen, das ist alles.

    (Otto Lilienthal/Ferdinand Ferber)

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