Hallo,
im Hinblick auf die Betreuungskosten (Berufsbetreuer) bitten wir regelmäßig die Betreuer nach Vorlage des ersten Vergütungsantrages bei angegebener Mittellosigkeit um Prüfung der finanziellen Verhältnisse der unterhaltspflichtigen Angehörigen (§§ 1836-1836c BGB, 1610,1613 BGB) und Bericht an das Betreuungsgericht.
Im vorliegenden Fall beläuft sich das monatliche Einkommen der Eltern der 19-jährigen Betreuten auf ca. 6.000 € netto. Es sind zwei weitere Kinder im Haushalt vorhanden. Die Eltern sind bereit, "einen Teil" der Betreuervergütung zu zahlen und wollen nun von dem Betreuungsgericht wissen, wie hoch ihre Zahlungsverpflichtung ist.
Nur- wo stehen die Details? Wie rechne ich das aus?!
Basiert die Zahlung auf Freiwilligkeit (1836 d Nr. 2 BGB) ?
Danke!