Liebes Forum,
mir liegt die Anmeldung eines Kommanditistenwechsels im Wege der Sonderrechtsnachfolge vor. Unter der Anmeldung sind Linien gezogen, auf denen unterschrieben werden soll. Unter den Linien ist bezeichnet, um wessen Unterschrift es sich jeweils handelt und in welcher Funktion die Person unterschreibt. Unterschrieben haben alle Kommanditisten A, B und C. Die Unterschrift des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers der Komplementärin fehlt. Der Geschäftsführers der Komplementärin ist auch Kommanditist A. Als solcher hat er auch unterschrieben.
Der Notar bescheinigt nun in seiner Unterschriftsbeglaubigung, der Kommanditist A habe sowohl in eigenem Namen als auch für die Komplementärin gehandelt.
Tatsächlich ist die Linie, auf der die Unterschrift der Komplementärin vorgesehen ist, aber unausgefüllt.
Kann der Vermerk des Notars das ganz offensichtliche Auslassen der Unterschrift auf dem für die Komplementärin vorgesehenen Platz heilen?