PKH Aufgebot Nachlassgläubiger

  • Hallo!
    Ich habe hier einen Antrag auf ein Aufgebot der Nachlassgläubiger.
    Der Nachlasspfleger beantragt nun PKH, da er über keine liquiden Mittel verfügt. Grundbesitz ist allerdings vorhanden.
    Ich bin in dem Bereich ganz neu und konnte leider auf die Schnelle nicht feststellen, ob das geht und wonach. Kann mir jemand helfen oder einfach einen Hinweis geben, wo ich suchen kann?
    Vielen Dank!!!

  • Für das Aufgebotsverfahren gibt es wenn, dann nur Verfahrenskostenhilfe. Für die Berechnung der VKH gelten die Vorschriften der ZPO, wobei bei einem Nachlasspfleger der Wert des Nachlasses maßgebend sein müsste. Dazu gehört auch das Grundstück. Nun kommt es natürlich darauf an, welchen Wert das Grundstück hat und ob der Pfleger es verwerten kann. Sicherlich gibt es da einen Bericht mit einer Berechnung zur Kostendeckung des Pflegschaftsverfahrens, sonst wäre die Nachlasspflege sicher nicht angeordnet worden. Diesen Bericht würde ich mir anfordern.

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