Hallo!
Ich habe hier einen Antrag auf ein Aufgebot der Nachlassgläubiger.
Der Nachlasspfleger beantragt nun PKH, da er über keine liquiden Mittel verfügt. Grundbesitz ist allerdings vorhanden.
Ich bin in dem Bereich ganz neu und konnte leider auf die Schnelle nicht feststellen, ob das geht und wonach. Kann mir jemand helfen oder einfach einen Hinweis geben, wo ich suchen kann?
Vielen Dank!!!
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