vereinfachter Unterhalt - ab wann laufend ?

  • Hallo Ihr lieben !

    Fall: Antragstellung (durch JA als Beistand) für das Verfahren war 01.05.12, ebenfalls im Antrag wurde rückständiger Unterhalt mit geltend gemacht. Beschlussfassung wäre heute:
    Frage: Setze ich ab Antragsdatum 01.05. fest, oder aber ab Beschluss und addiere ab 01.05. zum bis geltend gemachten rückständigen Unterhalt??


    lieben lieben Dank

  • Hier wird immer ab Antragstellung festgesetzt. Rückständiger Unterhalt immer von da wie beantragt bis zur Antragstellung und ab da laufender Unterhalt. Du würdest zweimal Rückstände festsetzen?:gruebel:

  • Super habe ich verstanden.

    Und der Streitwert gem. 42 GKG: 12 x gem 42 I S. 2 abzüglich des hälftigen Kindergeldes ? + rückständiger Unterhalt

  • So ist es. Übrigens wurde das schon mehrere Male hier besprochen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • wobei der gesamte monat, in dem der antrag eingeht, noch zum rückständigen unterhalt zu zählen ist.

    Aber Achtung: Wenn der Antrag (wie in # 1) genau am 1. eines Monats eingeht, zählt dieser Monat zum laufenden Unterhalt. Da der Unterhalt montlich im voraus zu zahlen ist, könnte der Unterhaltsschuldner theoretisch noch bis zum 1. um 23:59 Uhr zahlen, bevor der Unterhalt für den betreffenden Monat zum Rückstand wird.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!