A und B sind im Grundbuch als Erbengemeinschaft aufgrund eines Erbscheines von 1.1.2000 eingetragen. Der Erbanteil des A wurde gepfändet vom Gläubiger G. Der Gläubiger beantragt nun die Teilungsversteigerung. Aus den Grundakten ist mir aber ersichtlich, dass der Erbschein vom 01.01.2000 als unrichtig eingezogen worden ist.
Und nu?