hi!
hat schon mal jemand ein aufgebot zum ausschluß der unbekannten berechtigten eines vorkaufsrechts gem. §§ 1104, 1170 bgb gemacht?
was muss denn alles in der ev versichert werden? in meinem fall ist das recht für alle verkaufsfälle für bauer xy und seine rechtsnachfolger.
es gibt keinen erbschein nach xy nur eine testamentsakte. sollte man auf den erbschein bestehen um zweifelsfrei festzustellen wer rn nach xy geworden ist?? --> dann wären ja die rn bekannt und der antrag zurückzuweisen.
und braucht man da nicht noch eine ev in der hinsicht, dass das vorkaufsrecht bisher nicht ausgeübt wurde?
vielen dank schonmal.