Hallo Leute!
Ich habe gerade schon hier gestöbert, ob jemand schon einmal das gleich Problem hatte ... bin aber leider nicht fündig geworden.
Es handelt sich um eine normale Berufsbetreuung mit geringer Vermögensverwaltung.
Der Betreuer ist einer von der "nicht schnellen Sorte" ... sprich wir erinnern und erinnern und irgendwann kommt mal was.
Nun bat er schriftlich um Verlängerung der Berichts- u. RL-Zeiträume auf 1 1/2 Jahre. Meine Kollegin (und ich) haben dieses schriftlich kurz abgelehnt, da wir darin keinerlei Vorteile sehen.
Nun beantragt er eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu seinem Antrag ... und gleich hilfsweise erhebt er die Rechtspflegererinnerung.
NUN bin ich böse frei nach dem Motto "wir können alles bereden, aber nicht so!"
Gem. Palandt "KÖNNEN die Zeiträume verändert werden". Ein geringes Vermögen liegt hier definitiv vor. Aber MUSS ich das auch deswegen tun ??? Ich meine nicht ...
UND muss ich überhaupt eine rechtsmittelfähige Entscheidung treffen . Besteht überhaupt das Recht für den Betreuer einen entsprechenden Antrag zu stellen? Ich meine nicht. Bin mir aber nicht sicher.
Ergo, ich wäre euch sehr, sehr dankbar, wenn ihr Fundstellen pp. hättet, die das Thema aus der Antragsrechtsposition des Betreuers beleuchten ...
natürlich auch für Beiträge jeder Art!!!
Wie gesagt, ich halte strikt die jährliche RL-Prüfung ein und sehe auch überhaupt keinen Vorteil darin, die Zeiträume zu verlängern, da ich ja eh prüfen muss ...