Guten Morgen,
Ehefrau ist gleichzeitig Betreuerin ihres Ehemanns. Beide sind als Eigentümer je zur Hälfte im GB eingetragen. Die Ehefrau möchte nun zur Absicherung eines Darlehens einen Teil der schon im GB eingetragenen Grundschuld an eine Bank abtreten und möchte nun wissen, ob sie für sich und im Namen ihres Ehegatten die Grundschuldzweckerklärung unterschreiben darf.
Gibt es hier irgendwelche Ausnahmen?
Danke euch im Voraus
Thema mit Abtretung Grundschuld zusammengeführt, da es der gleiche Fall sein dürfte.
Mel
(Mod.)