Hallo,
dem Nachlasspfleger sind zwei Gläubiger bekannt, welche er aus dem Nachlass teilweise befriedigen würde. Dazu möchte er das Aufgebotsverfahren zum Ausschluss übriger Nachlassgläubiger beantragen.
Ist es überhaupt möglich, noch ein Aufgebotsverfahren zu beantragen, obwohl ersichtlich ist, dass der Nachlass bereits bei Antragstellung schon überschuldet ist oder müsste er dann nicht Nachlassinsolvenz anmelden?
Danke für Eure Antworten
chili09