Hallo,
muss mich mit einem recht sonderbaren Fall auseinandersetzen, zu dem ich weder hier noch in der Fachliteratur etwas finden konnte.
Mein Kunde hat einen Vertrag über die Lieferung von Waren mit dem Schuldner geschlossen. Dieser hat zwar den Kaufpreis per Lastschrift eingezogen, die Ware jedoch nicht geliefert. Kurz darauf wurde über das Vermögen des Schuldners das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubiger hat nun die Lastschrift innerhalb der (noch) gültigen 6-Wochen-Frist wegen Widerspruchs zurückgegeben. Der Inso-Verwalter hat nun der Rückgabe widersprochen und den Betrag wieder dem Konto des Gläubigers belasten lassen. Zurecht?
Danke für sachdienliche Hinweise!
LG rotweiß