Nach der Zusage

  • Hallo :)
    Ich habe eine Zusage bekommen und habe paar Fragen zum weiteren Vorgehen und zwar soll ich eine Einstellungszusage verfassen, sowie die Vordrucke unterschrieben zurückgeben sowie erforderliche Unterlagen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich die Einstellungszusage und die Vordrucke erstmal los schicken soll, damit sie Bescheid wissen und dann erst die Unterlagen oder erstmal alles zusammensammeln. Denn es ist schon ziemlich viel und da ist mir auch nicht alles klar zum Beispiel das Führungszeugnis (Belegart 0). Soll ich die Polizei kontaktieren und mein Führungszeugnis anfordern? :confused:Kostet das was? Das nächste ist die Erklärung darüber, dass ich mich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinde, sowie dass ich wegen eines Verbrechens oder Vergehens nicht gerichtlich bestraft bin oder gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist oder gewesen ist. Soll ich das einfach als Brief formulieren, wenn ja wo auf der Einstellungszusage oder extra? Oder muss ich irgendwie bei der Staatsanwaltschaft etwas beantragen? Ich verstehe nicht wie ich das nachweisen soll.

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich noch nie mit der Polizei/Staatsanwaltschaft zu tun hatte und das für mich Neuland ist, weiß nicht was ich tun soll. Danke schon mal im voraus.:D

  • Ein Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt zu beantragen.

    Die Erklärung über die geordneten Verhältnisse kann als Freitext formuliert werden. Damit es hübscher aussieht, kann dies auf einem gesonderten Blatt erklärt werden. Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zu tun.

  • Ich lese hier solche Fragem immer wieder und wundere mich doch sehr, wie sehr die OLG's scheinbar die Anwärter mit solchen Dingen alleine lassen. Mir stellten sich diese Fragen nie, bei uns war immer alles erklärt und wir wussten was, wo zu tun ist. Ist das Gang und Gebe in den Bundesländern, dass die nicht mal erklären, was zu tun ist, oder gehen die davon aus, dass man ja bei ihnen anrufen und fragen kann? ...Soll hier keine Grundsatzdiskussion werden, ich wundere mich nur, wieso das hier so oft vorkommt! ....:gruebel:

    PS: Glückwunsch zur Zusage! :D

  • Hallo,
    mal angenommen man bekommt eine Zusage, z.B. in Hamm. Wird einen dann sofort mitgeteilt in welcher Stadt/an welchem Gericht die praktische Ausbildung ist, oder ist man z.B. mal in Bochum mal in Arnsberg usw ?
    LG
    Nico

  • @ Nico:

    Also bei uns wird heimatnah ausgebildet, dh während der Dauer deiner gesamten Praxisphasen bist du im Normalfall immer am selben Gericht und zwar bei dem Gericht, dass ein Ausbildungsgericht ist und eben in der Nähe deines Wohnortes ist
    (außer man möchte ausdrücklich wo anders hin)
    Wenn es einzelne Abteilungen in deinem Gericht nicht gibt, bist für die diese Abteilung im anderen Gericht.
    Aber frag doch einfach mal nach - dann weißt du Bescheid wie es konkret bei dir ist. :)

  • Hallo,
    mal angenommen man bekommt eine Zusage, z.B. in Hamm. Wird einen dann sofort mitgeteilt in welcher Stadt/an welchem Gericht die praktische Ausbildung ist, oder ist man z.B. mal in Bochum mal in Arnsberg usw ?
    LG
    Nico

    Erstmal kommst du in eh in die Eifel. In der Regel kommt spätestens im letzten Drittel (öfter auch vorher) die Frage auf, ob man denn Wünsche hat, wo man die praktische Ausbildung machen möchte. Da wird auch in den meisten Fällen auf Heimatnähe geachtet - soweit möglich.

    Eine sofortige Mitteilung bekommst du nicht. Das liegt daran, dass das OLG auch erstmal sehen muss, wer das Studium tatsächlich antritt, ob jemand innerhalb der Anfangsphase schon das Handtuch wirft etc.
    Die tatsächliche Planung erfolgt nicht schon jetzt - schließlich ist es noch gut eineinhalb Jahre hin, bis eure fachpraktische Ausbildung ansteht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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