Hallo Zusammen!
Es liegt ein PfüB-Antrag vor.
Titel ist ein Forderungsbescheid einer Krankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) samt Klausel. Der Titel wurde durch die Post per PZU zugestellt. Zustellungsurkunde ist mit der vollstr. Ausfertigung des Titels verbunden.
Nun die Frage. Ist die Zustellung so i.O.?
Die KK vollstreckt nach § 66 IV SGB X. Demnach ja eigentlich Zustellung nach §§ 750, 191 ff. ZPO durch den Gerichtsvollzieher.
Die KK beruft sich nun allerdings auf § 65 SGB X iVm. § 2 ff. VwZG als lex specialis. Demnach wäre die Zustellung mit PZU ausreichend.
Was meint ihr?