Hallo ans Forum,
was passiert eigentlich, wenn der Antragsgegner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch in willkürlicher Höhe einlegt.
Wer muss dann in einem späteren Gerichtsverfahren "erklären", welche Teilbeträge der Gesamtsumme von diesem Widerspruch betroffen sein sollen und welche nicht?
Konkret meint das Gericht, der Kläger müsse dies tun.
Aber: woher soll ich wissen, wogegen der Beklagte Widerspruch eingelegt hat?
Der Beklagte äußert sich dazu nicht....
Schachterlteufel