Auslagenpauschale für Rechtsanwalt vor 2002

  • Hallo,

    ich habe hier eine Kostenfestsetzung (VG), wo das Verfahren im Jahr 2001 eingegangen ist.

    Der RA macht hier eine Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG geltend.

    Da das Verfahren aber 2001 eingegangen ist, dürfte ja noch die BRAGO Anwendung finden.

    Jetzt habe ich in § 162 VwGO erst ab 1.1.2002 geltend die Pauschale für Behörden und jur. Per. d. öff. Rechts gefunden. In der 2001 geltenden Fassung wird diese noch nicht erwähnt.


    Da aber in der Fassung von 2001 des § 162 II VwGO
    steht, dass Auslagen des RA stets erstattungsfähig sind, stelle ich mir nun die Frage, ob er da auch schon die Pauschale abrechnen kann, obwohl nicht auf die BRAGO verwiesen wird oder ob er seine Auslagen glaubhaft machen muss?????

  • Der Anwalt konnte nach §§ 26 und 27 BRAGO bereits Pauschalen für Post und Kopien abrechnen, bei der Postpauschale konnte er wählen zu den tatsächlich entstandenen Kosten.

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