Weitere Kosten im Vollstreckungsbescheid festsetzen.

  • Hallo,
    ich weißt nicht so wirklich weiter.
    In einem Verfahren wurde gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, der dann später zurückgenommen wurde. Der Vollstreckungsbescheid wurde dann antragsgemäß erlassen und die Kosten für das streitige Verfahren ergänzt.
    Jetzt, ein Jahr nach Erlass des VB sollen noch weitere 12,00 € Gerichtskosten festgesetzt werden. Ich habe bereits gelesen, dass man die Akte dem Richter wegen einer Kostenentscheidung vorlegen kann, hab ich auch getan. Hier hält man es nicht nötig eine Kostenentscheidung zu treffen.
    Ich würde dann jetzt theoretisch den VB um 12 € Gerichtskosten ergänzen, nur frag ich mich wie und wo.
    Die Spalte "hinzu kommen weitere Kostenbeträge" wurde ja schon handschriftlich korrigiert und ergänzt, nämlich vor einem Jahr um die RA-Kosten für das streitige Verfahren.
    Ich kann doch jetzt nicht noch einmal mit Hand was dazu schreiben, oder?! Hat jemand eine Idee?

  • Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass das Verfahren nach Widerspruch (aber vor Widerspruchsrücknahme) an das Prozessgericht abgegeben wurde, richtig?

    Der Vollstreckungsbescheid kann in sich auch als Kostenentscheidung (trägt alles der Gegner) gesehen werden. Für die Festsetzung weiterer Kosten ist der Rechtspfleger ohne weitere Kostenentscheidung zuständig. Es wäre aber für den entscheidenden Kollegen bestimmt interessant, warum jetzt nach einem Jahr diese Kosten ergänzt werden sollen. Handelt es sich wirklich um Auslagen für das Mahnverfahren oder doch eher um Kosten nach § 788 ZPO?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Schl.-Holst. OLG 2 W 76/08, (Rpfleger 2008, 513):
    Kosten, die das Mahngericht an sich in den MB/VB hätte aufnehmen müssen, sind von diesem - und nicht vom fiktiven Prozessgericht - zu ergänzen.

    Ich hatte bisher 2 x dieses Problem. Einmal wurden die Kosten vom Mahngericht nachträglich durch KFB und das anderemal durch weiteren VB festgesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von ZVR (30. Mai 2013 um 18:55)

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