Hallo,
wir haben einen Antrag auf Wohnungszuweisung bei Gericht gestellt. Dann erfolgte eine außergerichtliche Besprechung zwischen den RAen und den Parteien. Ziel sollte ein Vergleich sein, der jedoch nicht zustande kam. Dann wurde der ANtrag vom Gericht abgewiesen, ohne Verhandlung.
Ist hier eine Terminsgebühr entstanden? (Wir waren nicht im schriftlichen Vorverfahren).
Danke vorab
Liane