Ich habe wahrscheinlich eine Recht banale Frage...
Ersteher eines Grundstücks ist Herr Max Moritz Mustermann geworden.
(Ohne Bindestrich zwischen Max und Moritz).
Herr Mustermann rief nun an und erklärte, dass sein Rufname lediglich Max sei.
Er bittet inständig darum, im Grundbuch auch nur als Max Mustermann eingetragen zu werden. In anderen Grundbüchern sei das auch der Fall.
Auf seinem Personalausweis steht allerdings Max Moritz M.
Nun wollte ich das Grundbuchersuchen fertigen machen und frage mich, ob ich der Bitte nachgehen kann, den Zweitnamen weg zu lassen?